Entwicklungsverbund EUREKA-Fach
Der für die Weiterentwicklung von EUREKA-Fach gebildete Entwicklungsverbund umfasst die Länder:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Nach dem Selbstverständnis des Verbundes sollen alle beteiligten Länder bei der Weiterentwicklung des Programms konstruktiv mitarbeiten, eigene Erfahrungen in das Projekt einbringen sowie andere Länder bei der Einrichtung von EUREKA-Fach in den Gerichten unterstützen. Nur so können bereits vorhandene Erfahrungen für alle Mitglieder nutzbar gemacht werden.
Der Kooperation mit weiteren Ländern nach diesem Ansatz steht der Entwicklungsverbund aufgeschlossen gegenüber. Voraussetzungen für den Einsatz von EUREKA-Fach sind ein gerichtseigenes IT-Netz und die Ausstattung der Arbeitsplatzrechner mit der erforderlichen Programmumgebung.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Projektleiter EUREKA-Fach, Herrn Dr. Sebastian Luth.
Adresse: | Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht |
Uelzener Straße 40 | |
21335 Lüneburg | |
Telefon: | 04131/718-172 |
Fax: | 04131/718-232 |