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Geschäftsbericht für das Jahr 2018 vorgestellt: Anwachsende Bestände und steigende Laufzeiten in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Im Rahmen der Jahrespressekonferenz hat der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Thomas Smollich am 3. April 2019 den neuen Geschäftsbericht für die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgestellt.

Die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit war 2018 im dritten Jahr in Folge großer Belastung und hohem Arbeitsdruck ausgesetzt. Zwar sind im Laufe des Jahres die historisch hohen Eingangszahlen bei den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht zurückgegangen. Bei den Verwaltungsgerichten sind die Eingangszahlen um rund 30 % auf 30.242 Verfahren gesunken. Der Rückgang betrifft jedoch allein die Asylverfahren; in allgemeinen Klageverfahren sind steigende Eingangszahlen zu verzeichnen. Bei dem Oberverwaltungsgericht sind die Eingänge um 9,4 % auf 4.187 Verfahren zurückgegangen. Die Eingangszahlen bewegen sich - im Vergleich zu den Eingangszahlen der Jahre vor der Asylwelle - jedoch weiterhin auf einem dramatisch hohen Niveau.

Trotz der erreichten Personalverstärkung und des überobligatorischen Einsatzes aller Kolleginnen und Kollegen konnte angesichts der unverändert hohen Eingangsbelastung ein Anwachsen der Bestände nicht verhindert werden. Der Gesamtbestand der bei den Verwaltungsgerichten am Jahresende 2018 noch anhängigen Verfahren ist im Vergleich zum Vorjahr, in dem bereits besorgniserregende Werte erreicht wurden, erneut um 2,2 % angewachsen auf 32.257 Verfahren. Ende 2014, d. h. vor Beginn der Asylwelle, waren bei den Verwaltungsgerichten rund 19.600 Verfahren im Bestand. Ähnlich stellt sich die Situation bei dem Oberverwaltungsgericht dar. Nachdem sich der Gesamtbestand 2017 mehr als verdoppelt hatte, war im Berichtsjahr 2018 ein weiterer Anstieg der bereits hohen Bestände auf 2.298 Verfahren zu verzeichnen.

Die hohen Bestände führen zwangsläufig zu einer kontinuierlich steigenden Laufzeit aller Verfahren. Bei den Verwaltungsgerichten ist die Verfahrensdauer in Klageverfahren um 4,5 Monate auf 12,5 Monate und in Eilverfahren um 0,4 Monate auf 1,6 Monate gestiegen. Beim Oberverwaltungsgericht ist eine ähnliche Entwicklung festzustellen. Bei den erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren betrug die Verfahrensdauer im Jahr 2018 durchschnittlich 20,5 Monate; dies ist ein Anstieg von 6,1 Monaten gegenüber dem Vorjahr. Bei den Berufungsverfahren einschließlich der Verfahren auf Zulassung der Berufung war ein Anstieg der Verfahrenslaufzeit um 1,7 Monate auf 6,6 Monate festzustellen. Einzig in den Beschwerdeverfahren und den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist die Verfahrensdauer von 2,1 Monaten im Jahr 2017 auf 1,9 Monate im Jahr 2018 gesunken.

Ohne eine zusätzliche mehrjährige personelle Verstärkung des Richterdienstes kann ein nachhaltiger Abbau der Bestände in vertretbarer Zeit auch bei anhaltend hohem Einsatz aller Beteiligten nicht sichergestellt werden. Für den Abbau allein des Bestandes an Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten müssten sich 100 Richterinnen und Richter ein Jahr lang mit der Erledigung dieser Bestände befassen, ohne Neuzugänge und Bestände der allgemeinen Verfahren zu bearbeiten. Die Situation bei den Serviceeinheiten ist ähnlich gelagert.

Hinzu kommt, dass die krankheitsbedingten Ausfälle mittlerweile sowohl im richterlichen wie auch im nichtrichterlichen Dienst einen besorgniserregenden Stand erreicht haben. Im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst zusammen ist ein Anstieg von 3.454 Krankheitstagen im Jahr 2015 auf 8.072 Krankheitstage im Jahr 2018 zu verzeichnen. Ein Ausfall von über 8.000 Arbeitstagen entspricht 32,2 Vollzeiteinheiten, davon 9,7 im Richterdienst.

„Im Interesse der Beteiligten sowie der Wirtschaft auf zeitnahe Entscheidung, aber auch im Interesse aller in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit Tätigen ist es unbedingt erforderlich, die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit mit einer der normalen Belastung gerecht werdenden Anzahl dauerhafter Planstellen auszustatten“, mahnte der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Dr. Thomas Smollich. „Dies gilt umso mehr, als die anhaltend hohe Belastungssituation auch Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Beschäftigten hat“, ergänzte Dr. Smollich.

Einzelheiten zur Geschäftsentwicklung bei den Verwaltungsgerichten und beim Oberverwaltungsgericht können dem Geschäftsbericht für das Jahr 2018 entnommen werden, der in elektronischer Form dieser Pressemitteilung beigefügt ist und auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts abgerufen werden kann.



 

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.04.2019
zuletzt aktualisiert am:
04.04.2019

Ansprechpartner/in:
Ri'in OVG Michaela Obelode

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-201
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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