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Termine im November 2018

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – im November 2018 das folgende Verfahren öffentlich verhandeln, das aus der Sicht des Gerichts für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnte:

8.11.2018 - 10.00 Uhr, Sitzungssaal 1

11 LB 34/18 (VG Lüneburg - 6 A 461/15) A. (Proz.-Bev.: Rechtsanwalt Riedesel, Hannover) ./. Landkreis Celle

In dem Berufungsverfahren wendet sich der Kläger, der Zirkusbetreiber und zugleich Eigentümer und Halter eines etwa 43-jährigen männlichen Schimpansen namens „Robby" ist, gegen die vom Landkreis Celle angeordnete Abgabe von „Robby“ an eine für die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Haltungseinrichtung.

„Robby“ wurde in einem deutschen Zoo geboren, sehr früh von seinen Artgenossen getrennt und lebt spätestens seit seinem 5. Lebensjahr im Zirkusbetrieb des Klägers. Mit Bescheid vom 30. September 2015 gab der Landkreis dem Kläger auf, „Robby“ in eine für die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Haltungseinrichtung abzugeben und ordnete die sofortige Vollziehung dieser Verfügung an.

Dagegen hatte der Kläger vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt. Mit Beschluss vom 3. Dezember 2015 entschied das Verwaltungsgericht im Eilverfahren, dass „Robby" bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage in dem Zirkus bleiben darf (Az.: 6 B 146/15). Zur weiteren Aufklärung holte das Verwaltungsgericht ein schriftliches Sachverständigengutachten ein und wies die Klage mit Urteil vom 27. April 2017 (Az.: 6 A 461/15) ab, weil der Bescheid des Landkreises Celle rechtmäßig sei. Die Abgabeverpflichtung sei gerechtfertigt, weil „Robby" nach den Angaben des Sachverständigen eine schwerwiegende Verhaltensstörung aufweise. Zwar sei „Robby" unstreitig in guter körperlicher Verfassung, ihm fehle jedoch die Interaktion mit anderen Affen. Nach der plausiblen und nachvollziehbaren Einschätzung des Sachverständigen spreche zudem Überwiegendes dafür, dass eine Resozialisierung von „Robby" in einer speziellen Tierhaltungseinrichtung trotz des langjährigen Aufenthalts im Zirkus und trotz des fortgeschrittenen Alters des Affen gelingen könne.

Auf den Antrag des Klägers hat der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Januar 2018 die Berufung wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten zugelassen (Pressemitteilung Nr. 1/2018 vom 24.1.2018). Zu der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren ist der vom Verwaltungsgericht bestellte Sachverständige geladen worden, um sein schriftliches Gutachten zu erläutern und Fragen des Senats und der Beteiligten zu beantworten.

Hinweis:

Wegen des sich abzeichnenden Medieninteresses an der Verhandlung wird darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Sitzplätze im Sitzungssaal begrenzt ist und auch aus Sicherheitsgründen kein Einlass über die Saalkapazität hinaus möglich sein wird. Es gilt das Prioritätsprinzip, d.h. Einlass wird nach der Reihenfolge des Eintreffens gewährt und nicht über die Zahl der verfügbaren Plätze für Medienvertreter und Zuhörer hin-aus.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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