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Terminsaufhebung im Normenkontrollverfahren gegen die Regelung zur Gebührenerhebung für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat den für kommenden Mittwoch, den 23. August 2017, angekündigten Termin zur mündlichen Verhandlung im Normenkontrollverfahren gegen die Regelung zur Gebührenerhebung für lebensmittelrechtliche Routinekontrollen aufgehoben (zu den Einzelheiten: Pressevorschau für August, abrufbar unter: http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/sitzungstermine/termine-im-august-2017-156033.html ). Nachdem die streitgegenständliche Verordnung durch die Verordnung zur Änderung zur Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens vom 4. August 2017 rückwirkend geändert worden ist, haben die Beteiligten das Normenkontrollverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.

Der Senat wird sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Erhebung von Verwaltungsgebühren für sog. lebensmittelrechtliche amtliche Regelkontrollen (planmäßige Routinekontrollen) nun in den noch anhängigen Berufungsverfahren (13 LC 146/16, 13 LC 210/16, 13 LC 218/16, 13 LC 219/16, 13 LC 233/16, 13 LC 234/16, 13 LC 245/16 und 13 LC 118/17) befassen, in denen für den 27. September 2017 Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt ist.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2017

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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