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Bebauungsplan der Stadt Stade Nr. 603 für das Industriekraftwerk der DOW Deutschland bestätigt

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in zwei Urteilen vom heutigen 27. September 2017 (Az. 1 KN 168/15 und 1 KN 197/15) entschieden, dass der Bebauungsplan der Stadt Stade Nr. 603 für die Errichtung eines Industriekraftwerks bei dem Gelände des Chemiebetriebs der Firma DOW Deutschland wirksam ist.

Gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan hatten sich der BUND und eine Anliegerin mit zwei Normenkontrollanträgen gewandt. Ihre Einwände greifen nach Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts nicht durch. Insbesondere hat die Stadt Stade die Lärmproblematik zutreffend behandelt. Störfallgesichtspunkte stehen dem Planvorhaben ebenso wenig entgegen wie wasserrechtliche Vorschriften oder solche des Raumordnungsrechts. Die Stadt Stade hatte auch die naturschutzrechtlichen Aspekte sowie die Gesichtspunkte des Weltklimas ausreichend berücksichtigt.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat jeweils nicht zugelassen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.09.2017

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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