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Paintball/Reball kein Verstoß gegen die Menschenwürde

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteilen vom 18. Februar 2010 - 1 LC 244/07 und 1 LB 85/08 - in Übereinstimmung mit den vorausgegangenen Urteilen der Verwaltungsgerichte Stade - 1 A 925/05 - und Lüneburg - 2 A 487/06 - entschieden, dass Paintball/Reball in der zur Genehmigung gestellten Variante entgegen der Auffassung der beklagten Behörden nicht gegen die Menschenwürde verstößt. Die Spieler machen sich nach Auffassung des Senats nicht wechselseitig zum bloßen "Objekt".
Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssachen hat der Senat jeweils die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208

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