EUREKA-Fach ist eine Justizfachanwendung für die vier Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs-, Sozial-, Finanz-, und Arbeitsgerichtsbarkeit).
Das bundesweit an ca. 180 Gerichten eingesetzte Programm unterstützt die Arbeitsabläufe sowohl im richterlichen Bereich als auch in den Serviceeinheiten. Das Programm wird fortlaufend von einem externen Programmierteam nach den Bedürfnissen der Praxis weiterentwickelt. Die Federführung liegt im niedersächsischen Justizministerium, die operative Leitung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Zwölf Bundesländer haben sich bisher für den Einsatz von EUREKA-Fach entschieden. Damit stellt EUREKA-Fach den größten Entwicklungsverbund im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten.
Weitere Informationen zum Programm und zum Entwicklungsverbund erhalten Sie auf der Internetseite http://www.eureka-fach.de.
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