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Einstellung von Richterinnen und Richtern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

In der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit können Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt werden.

Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen, dem Inhalt des zu stellenden Einstellungsantrags und dem Auswahlverfahren finden Sie im Merkblatt des Niedersächsischen Justizministeriums für die Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe in der Arbeits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen. Das Merkblatt steht zum Download bereit.

Bei weiteren Fragen zur Einstellung in den richterlichen Dienst der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit wenden Sie sich bitte an Herrn Richter am Oberverwaltungsgericht Dieter Schütte

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