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Geschäftsbericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit für das Jahr 2014

Im Rahmen einer Pressekonferenz hat der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Herwig van Nieuwland am 23. April 2015 den neuen Geschäftsbericht für die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgestellt.

Die Geschäftsentwicklung in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ist im Jahre 2014 erneut durch besondere Klagewellen geprägt, die die Verwaltungsgerichte seit nunmehr drei Jahren in Folge extrem belasten. Bei den sieben niedersächsischen Verwaltungsgerichten sind abermals über 30.000 Verfahren eingegangen und damit mehr Verfahren als in den wesentlich bevölkerungsreicheren Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Dabei haben sich die Neueingänge im Bereich der asylrechtlichen Klageverfahren gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt, bei den asylrechtlichen Eilverfahren sogar mehr als verdreifacht. In der Summe ist ein Anstieg der Asylverfahren von 3.571 im Jahr 2013 auf 7.958 im Jahr 2014 zu verzeichnen. Dadurch hat sich der Anteil der Asylverfahren an der Gesamtzahl der Eingänge von 10,6 % auf 26,3 % erhöht. Die vorliegenden Prognosen lassen für das Jahr 2015 eine weitere Steigung der Eingangszahlen erwarten.

Zu dem alle Verwaltungsgerichte treffenden Anstieg der Eingangszahlen im Asylbereich ist am Verwaltungsgericht Hannover eine Flut von 7.353 Klagen gegen Abfallgebührenbescheide in der Region Hannover hinzugetreten - leider auch eine Folge des für abgabenrechtliche Verfahren noch immer nicht wieder eingeführten Widerspruchsverfahrens. Durch diese zusätzliche Klageflut sind beim Verwaltungsgericht Hannover im klassischen Bereich (ohne Asylverfahren) im Jahr 2014 fast dreimal so viele Verfahren eingegangen wie im Jahr zuvor. Man kann dort mit Fug und Recht von einem Ausnahmezustand für die dort tätigen Richterinnen und Richter sowie die Beschäftigten in den nichtrichterlichen Diensten sprechen. Die pro-Kopf-Belastung ist bei den Verwaltungsgerichten aufgrund der hohen Eingangszahlen weiter angestiegen und übersteigt das Normalpensum mittlerweile um 63 %. Selbst ohne die Abfallgebührenklagen beim Verwaltungsgericht Hannover liegt die Belastung noch 30 % über dem durchschnittlichen Pensum pro Richterarbeitskraft.

Die extreme Belastung der Verwaltungsgerichte, die leider kurzfristig nicht durch eine Erhöhung des Personalbestandes aufgefangen werden konnte, ist nicht ohne negative Auswirkungen auf die Laufzeiten geblieben. So hat sich die durchschnittliche Verfahrensdauer der Hauptsacheverfahren bei den Verwaltungsgerichten von zuvor sehr niedrigen 5,6 Monaten im Jahr 2013 auf 8,5 Monate im Jahr 2014 erhöht. Die Klagewellen haben außerdem dazu geführt, dass der konsequente Abbau von Altverfahren und Beständen bei den Verwaltungsgerichten nicht weiter voranschreiten konnte. Der Gesamtbestand am Jahresende hat sich gegenüber dem Vorjahr um 61,5 % erhöht, auch der Altbestand ist deutlich gestiegen.

Beim Oberverwaltungsgericht konnte dagegen die Anzahl der Erledigungen gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden und hat - begünstigt durch leicht gesunkene Eingangszahlen - zu einem Abbau des Gesamtbestandes um 14,5 % geführt. Die durchschnittlichen Laufzeiten der Hauptsacheverfahren sind auf die geringste Verfahrensdauer seit Jahren gesenkt worden.

Einzelheiten zur Geschäftsentwicklung bei den Verwaltungsgerichten und beim Oberverwaltungsgericht können dem Geschäftsbericht für 2014 entnommen werden, der in elektronischer Form zusammen mit dieser Pressemitteilung versandt worden ist.

 

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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