Artikel-Informationen
erstellt am:
27.08.2015
Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300
In dem Berufungsverfahren eines Schaustellers gegen den TÜV-Nord über die Frage, ob sein altes Fahrgeschäft künftig an aktuellen DIN-Vorschriften zu messen ist, hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht heute nach längerer Beratung kein Urteil verkündet, sondern die Sache vertagt (Az.: 1 LC 178/14; zu den Einzelheiten des Verfahrens wird auf die Pressevorschau für August 2015 verwiesen). Dem beklagten TÜV-Nord wurde vom Gericht die Beantwortung verschiedener Fragen aufgegeben, insbesondere zu dem Sicherheitsgewinn durch die Anforderungen der DIN EN 13814 gegenüber der DIN 4112 und zu den voraussichtlichen Kosten einer Anpassung an die DIN EN 13814.
Ein neuer Termin für eine Entscheidung in der Sache wurde noch nicht bestimmt.
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erstellt am:
27.08.2015
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VRi' in OVG Andrea Blomenkamp
Nds. Oberverwaltungsgericht
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