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Normenkontrollverfahren weiterer Schulleiter von niedersächsischen Gymnasien gegen Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung beendet

Im Nachgang zu den am 9. Juni 2015 verhandelten Normenkontrollverfahren von sieben verbeamteten Gymnasiallehrkräften sowie zwei verbeamteten Leitern von Gymnasien gegen das Land Niedersachsen gegen verschiedene Bestimmungen der geänderten Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen vom 4. Juni 2014 (Az. 5 KN 148/14 u. a.) hat der 5. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am heutigen Tag über fünf weitere Normenkontrollanträge von verbeamteten Leiterinnen und Leiter von niedersächsischen Gymnasien gegen die ihnen auferlegte Unterrichtsverpflichtung verhandelt.

Der 5. Senat hatte schon mit zweien der Urteile vom 9. Juni 2015 (Az. 5 KN 162/14 und 5 KN 163/14) die in der Verordnung vom 4. Juni 2014 enthaltene Vorschrift, mit der die Unterrichtsverpflichtung der verbeamteten Leiterinnen und Leiter von Gymnasien erhöht worden ist, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht für unwirksam erklärt (hierzu die Pressemitteilung Nr. 21/2015 vom 9. Juni 2015).

Da das Land Niedersachsen in der vergangenen Woche auf Rechtsmittel verzichtet hat, sind die Urteile bereits rechtskräftig. Die Beteiligten der heute verhandelten Normenkontrollverfahren haben aufgrund der Rechtskraft der genannten Urteile in der heutigen mündlichen Verhandlung die Rechtsstreitigkeiten in der Hauptsache für erledigt erklärt. Das Land Niedersachsen hat sich bereit erklärt, die Kosten der Verfahren zu übernehmen. Der 5. Senat hat daraufhin mit fünf Beschlüssen, die nicht anfechtbar sind, die Verfahren eingestellt.

Die Verfahren sind damit beendet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.07.2015

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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