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Bebauungspläne der Gemeinde Bispingen am „Tourismusstandort Horstfeld“ unwirksam

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 10. Juli 2014 - 1 KN 121/11 - vier Bebauungspläne der Gemeinde Bispingen für unwirksam erklärt. Die Bebauungspläne setzten im Umfeld der Touristenattraktionen „Snow Dome“ und „Ralf Schumacher Kart-Bahn“ an der BAB A7 und ca. 1 km außerhalb der Ortslage der Gemeinde mehr als 10 ha Gewerbegebietsfläche ohne Einzelhandelsbeschränkungen fest. Dagegen wandte sich die benachbarte Stadt Soltau. Diese fürchtet die Entstehung einer sogenannten Einzelhandelsagglomeration zum Schaden ihrer Innenstadt.

Der Senat ist dem gefolgt. Angesichts der Lage der Gewerbeflächen war die Bildung einer Einzelhandelsagglomeration, das ist eine Ansiedelung mehrerer eng benachbarter Einzelhandelsbetriebe, die in der Summe vergleichbare Auswirkungen hat wie ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb, hier ein realistisches Szenario. Daher hätte die Gemeinde Bispingen in ihrer Abwägung die Verträglichkeit einer solchen Entwicklung mit den Belangen der Stadt Soltau prüfen müssen. Außerdem verletzt die Gebietsausweisung das sog. Integrationsgebot des Landesraumordnungsprogramms. Danach sind Einzelhandelsgroßprojekte mit innenstadtrelevanten Kernsortimenten nur innerhalb der städtebaulich integrierten Lagen (gemeint sind vorrangig Innenstädte) zulässig. Ob weitere Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms verletzt sind, hat der Senat offen gelassen.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
11.07.2014

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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