19.04.2013 Regelung zur eingeschränkten Übertragbarkeit von selbständigen Fischereirechten ist verfassungsgemäß
Herzlich Willkommen auf der Internet-Seite des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - der höchsten verwaltungsgerichtlichen Instanz in Niedersachsen.
Nach § 278 Abs. 5 ZPO kann das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.
In der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit können Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt werden.
Bildrechte: Niedersächsisches OberverwaltungsgerichtDas Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Lüneburg bieten die Möglichkeit rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO) an.
Einen Großteil der Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und der Verwaltungsgerichte finden Sie -neben Entscheidungen anderer niedersächsischer Gerichte - im Niedersächsischen Landesjustizportal."
Bildrechte: grafolux & eye-serverDie nicht mehr zeitgemäße Einrichtung der Gerichtssäle sowie große Teile der Büromöbel im Oberverwaltungsgericht wurden erneuert. Nunmehr kann in Gerichtsverhandlungen mittels moderner Technik auf verschiedene Medien zurückgegriffen werden.
Bildrechte: Niedersächsisches OberverwaltungsgerichtDie Bibliothek des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, in der über 38.000 Titel zu Themen des Öffentlichen Rechts und angrenzender Rechtsgebiete zu finden sind, kann von interessierten Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden .
Bildrechte: Niedersächsisches OberverwaltungsgerichtDas Oberverwaltungsgericht verfügt über Räumlichkeiten, die sehr gut für die Präsentation von Kunstwerken geeignet sind. Neben Bildern aus eigenen Beständen werden zeitweise auch Exponate im Rahmen von Ausstellungen gezeigt.
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