Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung beim Oberverwaltungsgericht
Nicht nur theoretisch ist die Situation denkbar, dass sich nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens ein gegen eine Behörde obsiegender Bürger bei dem zuständigen Richter mit einem großen Blumenstrauß bedanken möchte. Darf dieser Blumenstrauß oder ein ähnliches Geschenk angenommen werden? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Carsten Tegethoff in seiner Funktion als Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung. In Wirtschaftsunternehmen spricht man von "Compliance Management", wenn es um interne Selbstkontrolle im Hinblick das rechtlich und ethisch einwandfreie Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht. Eine entsprechende Funktion wird - mit justizspezifischer Aufgabenstellung - schon seit einigen Jahren auch beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht durch einen Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung wahrgenommen. An ihn können sich nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberverwaltungsgerichts, sondern auch die Bürger in Angelegenheiten der Korruptionsbekämpfung wenden, wenn Aufgaben des Gerichts berührt sind. Am 29. Januar 2010 wird Dr. Tegethoff bei einer gerichtsinternen Veranstaltung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberverwaltungsgerichts noch einmal eingehend über seine Aufgaben als Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung und die Anwendung der von der Landesregierung beschlossenen Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung ("Antikorruptionsrichtlinie") und des Runderlasses zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken im Gerichtsalltag informieren. Für die Annahme von Geschenken besteht übrigens zur Vermeidung des "bösen Scheins" ein grundsätzliches Annahmeverbot. Auch der eingangs erwähnte Blumenstrauß darf daher von dem Richter nicht angenommen werden.