Strukturwandel in der Verwaltungsgerichtsbarkeit
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat in den letzten zehn Jahren ein tiefgreifender Strukturwandel stattgefunden. Rechtsgebiete, in denen es regelmäßig große Fallzahlen mit oft ähnlich gelagerter Problematik gegeben hat, sind entfallen (Sozialhilferecht) oder zumindest zahlenmäßig stark zurückgegangen (Asylrecht). Dagegen hat der Anteil der Verfahren, in denen es um schwierige Rechtsfragen (Europarecht) und grundlegende Weichenstellungen bei der Abgrenzung zwischen dem Individualinteresse und dem Gemeinwohl (Umweltschutz, Industrieanlagen, Straßenbau) geht und die oft als Musterverfahren stellvertretend für viele andere Parallelfälle geführt werden, proportional deutlich zugenommen.