Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht und das Verwaltungsgericht Lüneburg bieten die Möglichkeit rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikation auf E-Mail-Basis an. Sie benötigen dafür lediglich einen Computer mit Internetzugang und eine qualifizierte Signatur zum "Unterschreiben" elektronischer Dokumente. Sie benötigen hierzu ein Kartenlesegerät und Ihre persönliche Signaturkarte. Ihr hiermit qualifiziert signiertes Dokument übermitteln Sie als Dateianhang einer E-Mail an die E-Mail-Adresse des Gerichtsbriefkastens des Gerichts.
Verwenden Sie im Betreff dieser E-Mail das gerichtliche Aktenzeichen oder im Falle der Einreichung verfahrenseinleitender Dokumente das Wort "Neueingang".
Weitere Hinweise bzgl. der Dateigröße und der aktzeptierten Formate finden Sie im Downloadbereich links (Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz)!
Wichtiger Hinweis:
Bitte benutzen Sie die nachfolgenden E-Mail Adressen ausschließlich zur Übersendung verfahrensrelevanter Dokumente in der oben beschriebenen Form.
Mit allgemein üblichen E-Mails (ohne qualifizierte Signatur) kann elektronischer Rechtsverkehr nicht betrieben werden:
Die Adresse des elektronischen Gerichtsbriefkastens des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts lautet:
gbk.ovg@justiz.niedersachsen.de
Die Adresse des elektronischen Gerichtsbriefkastens des Verwaltungsgerichts Lüneburg lautet:
gbk.vg-lg@justiz.niedersachsen.de
Auch wenn die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr insgesamt einfach gehalten sind, müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden, um eine reibungslose Kommunikation mit dem Gericht zu ermöglichen. Die näheren Einzelheiten dazu finden Sie in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz -ERVVOJust - (Nds. GVBl. Nr. 17/2006 v. 7.7.2006), die in der linken Spalte auf dieser Seite zum Download bereit steht.
Im Downloadbereich finden Sie zudem die öffentlichen Schlüssel des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Der öffentliche Schlüssel ist erforderlich, sofern Sie per E-Mail verschlüsselt kommunizieren wollen. Eine Anleitung zum Import des öffentlichen Schlüssels finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Zur Verfügung gestellt wird Ihnen zudem ein Signaturprüfprogramm ("local verifier"), mit dessen Hilfe Sie die digitale Signatur gerichtlicher elektronischer Dokumente, die Sie erhalten, überprüfen können. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Landesjustizportal.
Als weiteren Service können Sie die Möglichkeit elektronischer Akteneinsicht und der Verfahrensstandabfrage über ein eigenes Internet-Portal nutzen. Dieses ist unter der Adresse https://www.erv.justiz.niedersachsen.de erreichbar.