Die Qualitätsdiskussion ist für die Leistungen der Gerichtsbarkeit gegenüber den rechtsuchenden Bürgern, der Anwaltschaft und den bei Gericht auftretenden Verwaltungen von hoher Bedeutung. Die Qualität des Rechtsschutzes und auch das Ansehen der Gerichtsbarkeit in der Öffentlichkeit, die Wahrnehmung ihrer Funktion für Bürger und Staat und ihre Wertschätzung werden durch die täglichen Leistungen der Gerichte und das Auftreten der Richterinnen und Richter sowie des nichtrichterlichen Personals bestimmt.
Qualität in diesem Sinne kann nur dauerhaft gewährleistet werden, wenn die Richterschaft und die Mitarbeiter selbst sich kontinuierlich darüber verständigen, was eine gute und angemessene Leistung des Gerichts gegenüber den rechtsuchenden Verfahrensbeteiligten darstellt und wie den berechtigten Erwartungen an die Gerichtsbarkeit möglichst weitgehend entgegengekommen werden kann. Dieser Verständigungsprozess kann nicht von den Gerichtsleitungen vorgegeben oder gar im Wege von Anweisungen verfügt werden.Er muss von allen Bediensteten gemeinsam entwickelt und dauerhaft getragen werden.
Die Präsidenten unterstützen und fördern die an vielen Gerichten bereits intensiv aufgenommene Qualitätsdiskussion in diesem Sinne. Sie beteiligen sich mit eigenen Beiträgenan dieser Diskussion, ohne verbindliche Vorgaben zu machen.