Niedersachsen klar Logo

Erlaubnis zur Grundwasserentnahme durch einen Geflügelverarbeitungsbetrieb vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 9. November 2016 die vom Landkreis Vechta einem Geflügelverarbeitungsbetrieb in Lohne erteilte wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aufgehoben.

Der Kläger ist ein anerkannter Naturschutzverband. Dieser macht geltend, die erlaubte Grundwasserentnahme durch den beigeladenen Betrieb habe schädliche Gewässerveränderungen zur Folge und führe zu einer Beeinträchtigung von Natur und Landschaft. So seien insbesondere Gefährdungen des im Renaturierungsprozess befindlichen Naturschutzgebietes „ Südlohner Moor“ und des natura 2000 Schutzgebietes „Aschenerheeder Moor“ zu befürchten. Auch sei die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsvorprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte die Klage mit Urteil vom 26. März 2014 (Az. 5 A 4229/12) abgewiesen. Auf die vom Kläger dagegen erhobene Berufung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht das Urteil nun geändert und die erteilte wasserrechtliche Erlaubnis aufgehoben.

Im Gegensatz zur Vorinstanz hat der 13. Senat die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschriebene Vorprüfung als nicht nachvollziehbar angesehen, was für sich genommen bereits zwingend zur Aufhebung der wasserrechtlichen Erlaubnis führt. Einer weiteren Prüfung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt sowie auf Natur und Landschaft bedurfte es aus diesem Grunde nicht.

Die Revision gegen sein Urteil hat der Senat nicht zugelassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.11.2016
zuletzt aktualisiert am:
10.11.2016

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln