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Entscheidung über Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten in der „Arbeitsdatei Szenekundige Beamte“ vertagt

Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat am 25. August 2016 über die Berufung (Az. 11 LC 148/15) gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 26. März 2015 (Az. 10 9932/14) verhandelt, mit dem ein Anspruch der Klägerin auf Löschung sämtlicher in der „Arbeitsdatei Szenekundige Beamte“ (sog. SKB-Datei) über sie gespeicherten personenbezogenen Daten verneint worden ist.

In der „Arbeitsdatei „Szenekundige Beamte“ sind personenbezogene Daten über Personen gespeichert, die die beklagte Polizeidirektion Hannover der Problemfanszene zurechnet. Die Datenbank enthält mehrere Einträge zu der Klägerin. Das Verwaltungsgericht hat der Klage auf Löschung der Einträge nur teilweise stattgegeben. In der heutigen Berufungsverhandlung hat die Klägerin, die ihr Begehren auf Löschung aller Daten weiterverfolgt, mehrere Zeugenbeweisanträge zu einzelnen Einträgen in der Datei gestellt. Der 11. Senat hat einem Zeugenbeweisantrag stattgegeben, der sich auf einen Eintrag bezieht, in dem eine Gefährderansprache am 12. Juli 2014 vermerkt ist. Die Klägerin stellt unter Benennung von Zeugen unter Beweis, dass am 12. Juli 2014 ihr gegenüber eine Gefährderansprache nicht durchgeführt worden ist.

Für die Durchführung der Beweisaufnahme wird der Senat eine erneute mündliche Verhandlung anberaumen. Ein konkreter Termin steht noch nicht fest.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.08.2016

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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