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Beschwerde des „Hundeflüsterers“ Cesar Millan hat keinen Erfolg

Der als "Hundeflüsterer" international bekannte Cesar Millan benötigt für die Sequenzen mit fremden Hunden von Zuschauern im Rahmen seiner heute in Hannover beginnenden Deutschland-Tournee „The Leader Of The Pack“ eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der Landeshauptstadt Hannover nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 f) Tierschutzgesetz.

Den Eilantrag von Herrn Millan, mit dem er festgestellt wissen wollte, dass es einer solchen Erlaubnis nicht bedarf, hatte das Verwaltungsgericht Hannover am Montag abgelehnt. Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts die dagegen eingelegte Beschwerde zurückgewiesen (Az. 11 ME 228/14). Der Senat ist ebenfalls der Auffassung, dass die im Rahmen der Show durchgeführten Sequenzen mit fremden Hunden eine tierschutzrechtliche Erlaubnis erfordern. Die Erlaubnispflicht ist nicht auf Trainer klassischer Hundeschulen beschränkt. Auch das gewerbsmäßige einmalige Ausbilden von Hunden oder Anleiten von Hundehaltern zur Ausbildung ihrer Hunde kann zu negativen Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere führen. Bei der Show werden an Hunden fremder Hundehalter Trainingsmethoden in Anwesenheit des jeweiligen Hundehalters demonstriert. Ein solches Vorführen von Trainingsmethoden stellt zumindest ein Anleiten der Hundehalter zur Ausbildung ihrer Hunde im Sinne des § 11 Abs. Nr. 8 f) TierSchG dar, sodass die Erlaubnispflicht eingreift und ein Sachkundenachweis erforderlich ist.


Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2014

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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