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Bebauungsplan für bestehendes Industriegebiet in Stade für unwirksam erklärt

Durch Urteil vom 14. August 2018 (Az. 1 KN 154/12) hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts den Bebauungsplan Nr. 602/1 „Bestehende Industrie nördlich Johann-Rathje-Köser-Straße“ der Hansestadt Stade für unwirksam erklärt.

Mit diesem im August 2011 und neuerlich im Dezember 2015 beschlossenen Plan hatte die Stadt umfangreiche Industriegebiete festgesetzt und die Industrieflächen mit Lärmemissionskontingenten versehen, um den westlich davon gelegenen Ortsteil Bützfleth vor unzumutbar starkem nächtlichem Lärm zu schützen, gleichzeitig aber der Industrie Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Der Antragsteller, dem unter anderem mitten in Bützfleth ein Wohngrundstück gehört, hatte sein allgemeines Wohngebiet nur unzureichend vor nächtlichem Industrielärm geschützt gesehen.

Zur Begründung seiner heute verkündeten Entscheidung hat der 1. Senat ausgeführt, nach neuester Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei es unzulässig, alle als Industriegebiet überplanten Flächen mit Lärmeinschränkungen zu versehen, ohne wenigstens in einem Teilgebiet eine uneingeschränkte industrielle Nutzung zuzulassen. Alle in dem angegriffenen Bebauungsplan festgesetzten Lärmemissionskontingente schließen jedenfalls zur Nachtzeit eine uneingeschränkte Industrienutzung aus.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2018

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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